Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Grünwald GbR

(Stand 01.01.2023)

Ziffer 1
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.
Die Ausbildung erfolgt aufgrund eines Ausbildungsvertrages. Dieser Vertrag ist 1 Jahr gültig.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt.
Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. *1
Wir nehmen uns jedoch das Recht heraus nach Ablauf von 6 Monaten die Preise entsprechend anzupassen, da man in der jetzigen Zeit aufgrund Energiekriesen und anderen Eventualitäten keine Planungssicherheit mehr hat.
Nach Ablauf von 12 Monaten verlängern wir den Vertrag gerne, berechnen aber einen erneuten Grundbetrag, anteilig in Höhe von 190,- Euro + 65,- Euro für die App drive.buzz Artemis.

Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
Geeignet für die praktischen Fahrstunden ist der Schüler z.B. nur, wenn er den Fahrlehrer verstehen kann! Unsere Fahrlehrer sprechen die deutsche Sprache.

Ziffer 2
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen. Wir stellen unsere Preislisten auch auf unserer Homepage bereit. www.fahrschule-gruenwald .de (Dokumente/Downloads).

Ziffer 3
Grundbetrag und Leistungen a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Der Unterricht erfolgt in Präsensform oder per Onlinemeeting durch Zoom oder eine ähnliche Plattform.
Laptop oder PC, Internetanbindung müssen bei Online-Unterricht vom Fahrschüler gestellt werden.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt einen Teilgrundbetrag in Höhe von 100,- € zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist nicht zulässig.

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunden von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
Die Kosten des Ausbildungsfahrzeuges, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichtes.

Absage der Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist der jeweilige Fahrlehrer unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Die Planung der Fahrstunden erfolgt in der Regel in Doppelstunden, d.h. 2x45 Minuten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sein nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. *2

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt und der notwendigen verwaltenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel Ausfertigung der notwendigen Formulare für die Prüforganisation, sowie Planung und Durchführung der Termine.

Ziffer 4
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunden und für die Prüfungen bei Terminabsprache fällig. Die Leistungen sind also vor Leistungserhalt zu zahlen!
Wir sind digitalisiert und die anfallenden Gebühren werden rechtzeitig in der App drive.buzz ARTEMIS zur Verfügung gestellt. (Auf VORSCHAU klicken) *3

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderung
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Ist die Prüfung bei der Prüforganisation schon beantragt, werden die Prüfgebühren trotzdem fällig und sind vom Schüler zu zahlen!

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Bei nichtbestehen der Theorieprüfung wird empfohlen, nochmals am Unterricht teilzunehmen. Zwingen können wir allerdings keinen Schüler. Der Betrag für die weitere Ausbildung wird trotzdem fällig, da wir auf jeden Fall Plätze frei halten müssen, weitere Planung anfällt und die weitere Vorbereitung auf die Prüfung von uns überwacht wird.

Ziffer 5
Kündigung des Vertrages
Die Kündigung des Ausbildungsvertrages kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund erfolgen

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a)
trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 8 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht. Die Fahrschule ist von diesem Grund schriftlich in Kenntnis zu setzen.
b)
den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c)
wiederholt oder grob gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt

Ziffer 6
Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung bzw. Anmeldung zur Prüfung beim TÜV.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt.
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt aber vor deren Abschluss.
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
Für Rückerstattungen jeglicher Art wird eine Überweisungspauschale von 5,- € erhoben.

Ziffer 7
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wusch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertretet oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. *4

Wartezeit bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3)

Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgeltes. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. *2

Ziffer 8
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
c) Wenn durch ungeeignete Kleidung (z.B. nicht vorhandene Motorradausstattung, falsches Schuhwerk bei Autofahrstunden) oder durch nicht vorhandene Körperhygiene (Geruchsbelästigung) keine Ausbildung möglich ist.

Ausfallentschädigung Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Ziffer 9
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des Anschauungsmaterials verpflichtet.
Mit den Einrichtungsgegenständen des Fahrschulraumes hat er pfleglich umzugehen.

Ziffer 10
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder – Prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Ziffer 11
Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§29FahrlG).
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).

Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung verpflichtet.
Im Krankheitsfall ist die Krankmeldung mind. 3 Stunden vor dem Prüfungstermin dem Fahrlehrer zu übermitteln.

Ziffer 12
Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

Ziffer 13
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Ziffer 14
Anpassungsklausel
Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 geschlossen werden, erfahren zum 01.01.2021 eine Anpassung an die dann gültige Umsatzsteuer.


Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Grünwald GbR (Stand 01.01.2021)

Zu *1)
Wir garantieren euch 6 Monate Stabilität eurer Preise laut Ausbildungsvertrag. Sollte es in dieser Zeit zu Preiserhöhungen kommen, werden eure Preise angepasst. Darüber müssen wir euch Informieren. Dies erfolgt über die App drive.buzz ARTEMIS, daher ist es zwingend notwendig diese regelmäßig auf NEWS zu prüfen.

Der Grundbetrag gilt für 1 Jahr. Nach einem Jahr wird ein erneuter Grundbetrag von 190,- Euro fällig. Wird die Theorieprüfung nicht bestanden, berechnen wir 100,- erneuten Grundbetrag

Zu *2)
Aufgrund von akutem Fahrlehrermangel in ganz Deutschland und dazu noch der langen Coronabedingten Fahrschulschließungen kommt es auch bei uns teilweise zu längeren Wartezeiten auf Fahrstundentermine.
Sollten Fahrstunden abgesagt werden MUSS dies 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, da wir dann genügend Zeit haben Ersatz zu finden. Der SONNTAG wird in dieser Frist nicht mitgerechnet. Es sind Werktage gemeint. (Freitag – Samstag). Erfolgt die Absage von Fahrstunden nicht innerhalb dieser Frist, werden die Stunden berechnet. Unsere Fahrlehrer sind per whatsapp zu erreichen. Beispiel: Geplant 90 Minuten (Gesamtpreis 110,- €) Berechnung bei Absage unter 48 Stunden 82,50 Euro!

Zu *3)
Wir nutzen in unserer Fahrschule zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung die drive.buzz Artemis App. Diese App kann aber mehr als ‚nur‘ lernen. Sie stellt alle ausbildungsrelevanten Informationen zur Verfügung. Jeder Fahrschüler kann dort seine Leistungen abrufen und sehen, wie viele Theorie-, oder Praxisstunden er schon hatte.
Die Fahrstundenkosten nach Terminabsprache überweisen. Am Ende der Ausbildung wird eine Gesamtrechnung als Download zur Verfügung gestellt.
Barzahlungen können wir nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache annehmen.

Zu *4)
Aufgrund der aktuellen Corona Situation gelten zur Zeit besondere Hygieneregeln in unseren Räumlichkeiten. Wir bitten diese zu befolgen! (Zutritt in Räume, sowie Fahrzeuge nur mit eigenem Mundschutz. Hände waschen oder Desinfizieren. Mindestabstand 1,5 m)
Wer sich krank fühlt, der bleibt zu Hause!
Wir verpflichten uns, unsere Räume und Fahrzeuge nach jeder Benutzung zu reinigen und zu lüften. Zeitweise bieten wir Online-Theorieunterricht an. Sollten diese Corona-Regeln Gesetzlich aufgehoben werden, beachten Sie die Infos in unserem Betrieb.

Über aktuelle Neuigkeiten informieren wir auf unserer Homepage ( unter NEWS und DOWNLOADS) , auf facebook und natürlich in drive.buzz Artemis.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter! -> whatsapp Nicole Metzler 0175 5243334


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie den Vertrag unterschrieben haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fahrschule Grünwald GbR, Bahnhofstraße 70, 56581 Melsbach, info@fahrschule-gruenwald.de, 0175-5243334) mittels eindeutiger Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Nichtbestehen bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom“ der Fahrschule Grünwald GbR.

Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ informieren. Zweck der Verarbeitung Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online- Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.

Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online- Meetings“ steht, ist die Fahrschule Grünwald GbR, Bahnhofstraße 70, 56564 Neuwied.

Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen.
Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting direkt in der „Zoom“-App eingeben.
Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser- Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden.
Welche Daten werden verarbeitet? Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.
Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung: Angaben zum Benutzer: Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild (optional), Abteilung (optional) Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte-/Hardware-Informationen
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.
Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Endzeit.
Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder Umfragenfunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.
Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben zu Ihrem Namen machen.

Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorfeld transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten. Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten, Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat bei „Zoom“ gespeichert werden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der Fahrschule verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online- Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.
Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Ein angemessenes Datenschutzniveau ist zum einen durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert. Datenschutzbeauftragter
Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Löschung von Daten
Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
Änderung dieser Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.