B
Kraftwagen bis 3,5t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

B196
(Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
-Vorbesitz der Klasse B 5 Jahre notwendig
-Mind. 25 Jahre
-Berechtigung gilt im Inland
-Gesetzl. vorgeschrieben sind 10 Fahrstunden zu 45 Minuten. Tatsächliche Fahrstunden abhängig vom Fahrschüler
-Nach Abschluss der Schulung B196 muss die Eintragung bei der Behörde innerhalb eines Jahres erfolgen.
-Die Schulung erfolgt auf einem Schaltfahrzeug


B96
(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf maximal 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)


A2
Krafträder bis 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre


A
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2 / 21 für dreirädrige KFZ)


A1
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW
Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW / kg.
Mindestalter: 16 Jahre


AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Mindestalter: 15 Jahre


L
Zugmaschinen bis max. 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre


Mofa
Max. 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
(für die MOFA-Ausbildung benötigt ihr euer eigenes Mofa)